Die Modulprüfungen werden in jedem Prüfungsjahr mindestens zwei mal angeboten.
Die Termine für Klausurarbeiten und Prüfungsgespräche werden von der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Abstimmung mit den Leitern und Leiterinnen der betreffenden Lehrveranstaltung zu Beginn der Vorlesungszeit bestimmt und durch Aushang beim Prüfungsamt bekannt gegeben.
Die Prüfungen können auch studienbegleitend durchgeführt werden. Das heißt, dass diese innerhalb bzw. nach dem jeweiligen Semester, in dem die entsprechende Lehrveranstaltung stattgefunden hat, erfolgen.
- Prüfungsordnung BA
Stand September 2013
- Prüfungsordnung MA
Stand September 2013
Änderungen an der Prüfungsordnung 2013 im Mai 2018
- Amtliche Bekanntmachung: Satzung zur Änderung der Master-Prüfungsordnung für den Studiengang "Umwelttechnik und Ressourcenmanagement" an der Ruhr-Universität Bochum
- Anhang 1 zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang "Umwelttechnik und Ressourcenmanagement" an der Ruhr-Universität Bochum: Modulliste
Nach der PO UTRM sind nachfolgend aufgeführte Prüfungsleistungen möglich:
- Ein- bis vierstündige Klausurarbeiten
- Mündliche Prüfungen von maximal 45 Minuten Dauer
- Studienbegleitende Tests
- Schriftliche Hausaufgaben
- Seminarbeiträge
- Laborarbeiten
- Fachwissenschaftliche Arbeiten
- Projektarbeiten
Eine Prüfung kann dabei auch aus verschiedenen Prüfungselementen bestehen.